Inflation und Energiekrise – auf Mieter kommen nicht nur hohe Nebenkosten, sondern auch Mieterhöhungen zu. Welche Mietsteigerungen möglich sind und welche Auswirkung der seit Juli 2022 gültige Mietspiegel auf die Festlegung von Mieten durch den Vermieter hat, erfahren Sie hier.
Millionen von Menschen sind in Deutschland aktuell von Miet- bzw. Nebenkostenerhöhungen im Zuge der Inflation und der zu erwartenden Gasknappheit betroffen. Besonders Mieter, die einen Indexmietvertrag mit ihrem Vermieter abgeschlossen haben, müssen damit rechnen, dass 2022 Mieterhöhungen zur Anpassung an die Inflation erfolgen werden. Zudem wird erwartet, dass die Energiekosten für Heizung und Strom drastisch steigen werden. Dementsprechend müssen Mieter mit höheren Vorauszahlungen ebenso rechnen wie mit kräftigen Nachzahlungen für Gas im Herbst 2023.
Aufgrund der niedrigen Inflationsrate – sie lag 2020 bei 0,5 Prozent – erhöhten sich die Mieten in der Vergangenheit jährlich um durchschnittlich ein bis zwei Prozent. Diese moderaten Mietanhebungen gewinnen aktuell durch die Inflation an Dynamik, sodass Mieter mit Erhöhungen von durchschnittlich 7 Prozent rechnen müssen.
Vermieter können regelmäßig anfallende Kosten rund um ihre Mietimmobilie über die Nebenkosten an ihre Mieter weitergeben. Um welche umlagefähigen Nebenkosten es sich handelt, können Sie in der Betriebskostenverordnung (BetrKV) und im Mietvertrag unter dem Posten „Betriebskosten" nachlesen. Hier ein Überblick über die umlagefähigen Nebenkosten:
Zu den Nebenkosten, die Vermieter nicht auf Mieter umlegen dürfen, gehören unter anderem Verwaltungskosten, Reparatur- und Instandhaltungskosten sowie Kosten zur Rücklagenbildung.
Für Vermieter in Städten mit über 50.000 Einwohnern ist seit Juli 2022 der qualifizierte Mietspiegel ein wichtiger Parameter für geplante Mieterhöhungen. Der Mietspiegel gibt Auskunft über die ortsübliche Durchschnittsmiete nach Lage und Wohnungsgröße. Diese bildet die Obergrenze für Mieterhöhungen, die Vermieter nicht überschreiten dürfen. Zudem können Vermieter innerhalb von drei Jahren die Miete um höchstens 15 % erhöhen.
Tipp: Da für den Landkreis Miesbach seit 01.01.2022 die Mietpreisbremse gilt, darf die Miete bei neu abgeschlossenen Mietverträgen maximal zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen.
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