Immobilienkauf und Immobilienverkauf: Was macht der Notar?

Für den Kauf und Verkauf von Immobilien ist die Mitwirkung eines Notars unerlässlich. Dies schreibt der Gesetzgeber vor, da Immobiliengeschäfte äußerst komplex sind und viele Fallstricke bergen.

Ohne Notar ist kein Immobilienkauf rechtsgültig.

Welche Aufgaben übernimmt der Notar?

Der Notar nimmt eine neutrale und beratende Rolle beim Kauf und Verkauf einer Immobilie ein. Seine Aufgaben sind genau festgelegt.

Sie umfassen im Wesentlichen

  • eine ganzheitliche, nicht parteiische Beratung aller Beteiligten vor der Kaufvertragsunterzeichnung
  • das Beauftragen der Eintragung der Auflassungsvormerkung ins Grundbuch (die Reservierung der Liegenschaft für den Käufer)
  • die Korrespondenz mit Grundbuchamt und anderen Behörden
  • das Übersenden der Fälligkeitsmitteilung an den Immobilienkäufer
  • das Vorlegen der Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts
  • das Beantragen der Eigentumsumschreibung im Grundbuch
  • das Beantragen der Grundschuldeintragung im Grundbuch (bei einer Immobilienfinanzierung)
  • nach der Beurkundung reibungsloser Vollzug des Kaufvertrags

All diese Aufgaben haben zum Ziel, dass das Immobiliengeschäft reibungslos abläuft. Der Käufer verfügt über einen rechtsgültigen Vertrag und ist sich der Tragweite seiner Unterschrift bewusst. Außerdem kann er sicher sein, dass er nach Zahlung des Kaufpreises tatsächlich Eigentümer der Immobilie wird. Auch der Verkäufer erhält durch den Notar die Garantie einer rechtssicheren Abwicklung. Der Käufer erhält seine Immobilie erst nach Zahlung des Kaufpreises.

Was leistet der Notar noch und was nicht?

Weitere Leistungen des Notars können in Anspruch genommen werden. Dazu gehört das Notaranderkonto, das vor allem bei einem „berechtigten Sicherungsinteresse“ zur Anwendung kommt. Dabei handelt es sich um ein Konto, das der Notar treuhänderisch führt. Der Käufer zahlt den Kaufpreis auf dieses Konto ein. Sobald alle Vertragsbedingungen erfüllt sind, überweist der Notar das Geld an den Verkäufer.

Steuerliche und wirtschaftliche Fragen gehören nicht zu den Aufgaben des Notars. Hierfür sind spezialisierte Rechtsanwälte und/oder Steuerberater bzw. Wirtschaftsprüfer zuständig. Die Bewertung der Immobilie übernimmt Ihr Immobilienmakler in Schliersee.

Was passiert bei der Vertragsunterzeichnung?

Unterzeichnung des Vertrags beim Notar

Vor der eigentlichen Vertragsunterzeichnung erhalten beide Parteien einen Vertragsentwurf. Sind sie damit einverstanden, kommt es zur Beurkundung. Dazu treffen sich Käufer, Verkäufer und Makler beim Notar. Vor Ort liest der Jurist den Vertrag Wort für Wort vor. So haben alle Beteiligten noch einmal die Möglichkeit, vor der Vertragsunterzeichnung alles auf Vollständigkeit und Richtigkeit zu überprüfen. Der Notar ist gesetzlich verpflichtet, den Kaufvertrag vorzulesen. Ergänzend erläutert er die weiteren Schritte, die nach der Unterzeichnung des Kaufvertrages zu unternehmen sind.

Als langjähriger Immobilienmakler in Schliersee und der Alpenregion verfügen wir von der Alpen-Immo GmbH über ein umfangreiches Netzwerk an Branchenkontakten, zu denen auch Notare gehören. Gerne vermitteln wir Ihnen zuverlässige Notare und unterstützen Sie bei allen weiteren Fragen rund um Ihr Immobiliengeschäft. Und nicht nur das: Wenn Sie mit uns kaufen oder verkaufen, sind wir bei der gesamten Abwicklung Ihr fachlicher Ansprechpartner. Wir begleiten Sie von der ersten Minute an zum Notar, beraten Sie bei offenen Fragen vor, während und nach der Vertragsunterzeichnung und nutzen dabei unsere Erfahrungen zu Ihrem Wohle. Ihre Zufriedenheit ist unser Ziel! Sprechen Sie uns an!

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